Kontakt
Sie möchten mehr über das private Fliegen erfahren?
Vielleicht kann ich Ihre Fragen beantworten und Ihnen Empfehlungen geben. Senden Sie dann einfach eine e-Mail an
info@privatrundflug.de
Für alle die sich für das private Fliegen interessieren empfehle ich u.a. auch Verbände wie den DAEC Deutscher AERO CLUB -siehe empfehlenswerte Webseiten– die den Mitgliedern Möglichkeiten für einen Rundflug durch Deutschland oder in andere Länder anbieten. Auch der örtliche Flugplatz ist immer eine gute Adresse um entsprechende Informationen zu erhalten.
Und natürlich freue ich mich, wenn Sie vielleicht einen Bericht über ihre Flugerfahrungen im Blog auf dieser Seite veröffentlichen würden. So profitieren die Besucher dieser Internetseite auch von ihren Erfahrungen und Tipps rund um Produkte, Neuigkeiten und die gesamte private Fliegerei. Dies geht ganz einfach. Sie registrieren sich kurz als Nutzer und Sie erhalten automatisch an die von Ihnen angegebene e-Mail Adresse ein Passwort mit dem Sie sich anmelden / einloggen können. Hierfür benötigen Sie keinerlei Programmier- oder Internetkenntnisse. Das schreiben in unserem Texteditor ist so einfach wie selbsterklärend. Hierfür schon ernmal vielen Dank im voraus.
Ich hoffe das Ihnen diese Webseite gefällt und freue mich über Anregungen und Tipps. Ich wünsche ich Ihnen eben so viel Freude beim fliegen wie ich es immer wieder habe.
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Die Quadratur des Kreises
Leider gibt es in good old Germany immer Leute die meinen, das jede Information gleichbedeutend mit unlauterer Werbung sein könnte. Und deshalb sei hier noch einmal gesagt: Es handelt sich bei dieser Internetseite nicht um eine Bewerbung eigener Rundflüge bzw. Dienstleistungen sondern um eine Webseite, die Sie nutzen können um mehr über das private Fliegen und wie man fliegen lernen kann zu erfahren sowie Möglichkeiten aufzuzeigen, wie man im Praxistest – mit wem auch immer – erleben kann, wie das Fliegen rechts und links der großen Airliner so ist. Hierfür wird ggf. auch auf andere Webseiten verwiesen / verlinkt. Ergänzend gilt: So genannte Selbstkostenflüge mit Motorflugzeugen bei denen sich ein Fluggast an den Kosten für Kraftstoff und Flugzeug beteiligt sind ab dem 08.04.2013 für PPL / Privatpilotenlizenz Inhaber nicht mehr erlaubt. Ausschließlich gewerbliche Piloten – also Luftfahrzeugführer mit einer CPL bzw. ATPL Lizenz bzw. gewerbliche Luftfahrtunternehmen – können entsprechend bezahlte Gastflüge durchführen. Gastflüge die allein der Verein oder Pilot zahlt sind weiterhin erlaubt.
Nach aktueller Information des aerokurier ist die vorstehende Regelung nun endgültig verworfen worden. Gastflüge mit Kostenbeteiligung des Fluggastes sind für PPL Piloten nun wieder erlaubt. Siehe: http://www.aerokurier.de/de/aviation/praxis-tipps/gastfluege-wieder-erlaubt.119334.htm
Nach Auskunft des Luftsportgeräte-Büro des Deutschen Aeroclub LSG-B hat sich für die Ultraleichtflugzeuge / Piloten von Ultraleichtflugzeugen nichts geändert. Deshalb fallen Sportpiloten Lizenz Inhaber SPL nicht unter die Regelungen für die Motorflugzeuge / Privatpilotenlizenz. Da für die Ultraleichtflugzeuge die Kostenbeteiligung durch den Fluggast nicht explizit verboten wurde ist dies soweit also erlaubt. Diese Info bleibt natürlich ohne Gewähr. Bitte also noch einmal selbst informieren.
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